Bürokratieabbau
Mittelstand mahnt erneut den konsequenten Bürokratieabbau im Wahljahr an –
statt weitere Belastungen kurzfristig durchzudrücken !
Es drängt sich erneut der Eindruck auf, als ob die sowieso erlahmende große Koalition, im Wahlkampf zerstritten, auf der aktionistischen Suche nach Profilierung, jetzt auch noch unter heftigem Kompromissdruck erneut die kleinen und mittleren Unternehmen mit teuren und unnötigen gesetzlichen Bürokratieforderungen belastet. Und das in Zeiten, in denen die Inflation in Richtung 2% läuft, die Zinsen immer noch bei Null oder negativ sind und der Mindestlohn, die Mütterrente und die Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung ihre kontraproduktiven Wirkungen entfalten. Fortgesetzter Bürokratiezuwachs statt Abbau.
Auch das geplante Gesetz zur „Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz“, das Arbeitnehmern die alleinige Entscheidung zubilligen soll, mal durch Teilzeit ihre Arbeitsleistung zu verringern und später wieder in Vollzeit arbeiten zu können, ist für mittelständische Betriebe ein nahezu unverantwortlicher Vorschlag.
Das gerade beschlossene, sog. „Entgelttransparenzgesetz“, das nun auch mittelständische Betriebe mit 200 Mitarbeitern erfasst, belastet die Unternehmen zusätzlich. Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigen, dass unterschiedliche Entlohnungen nahezu vollständig durch systematisch unterschiedliche Merkmale in den Berufsbiografien von Frauen und Männern erklärt werden. Es sind eben keine unsachgemäßen Ungleichbehandlungen in den Betrieben vorhanden – die nun eine weitere aufwendige Bürokratie hierzu aufzubauen haben.
BM e.V. fordert folgende Maßnahmen zum Bürokratieabbau für die neue Legislaturperiode:
- Anhebung der Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) endlich auf € 1.000;
- Anhebung der Grenze für Kleinstbeträge bei der Umsatzsteuer auf € 400;
- Verkürzung der Aufbewahrungsfristen, damit die steuerlichen Betriebsprüfungen spätestens 5 Jahre nach dem Veranlagungsjahr erfolgen können sowie Abschaffung des aufwändigen Formulars für die Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung;
- Weitgehende Entlastung von Existenzgründern in ihrer beginnenden Tätigkeit von Bürokratie, z.B. bei den Umsatzsteueranmeldungen;
- Anpassung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze auf deren Umsatzschwankungen;
- Erleichterungen beim Einzug der Sozialversicherungsbeiträge, um auch die erforderlichen monatlichen Schätzungen zu vereinfachen und die Einreichung der Beitragsnachweise bei einer zentralen Stelle zu ermöglichen;
- Bereinigung der vielfältigen EU-Vorschriften zur Erstellung von Unternehmens- und Marktinformationen;
- Reduktion der Bürokratie bei Mitarbeitern mit gesetzlichem Mindestlohn;
- Qualifizierte Zuwanderung und Anpassung der betrieblichen Eingliederung samt Verbesserung des Bleiberechts nach Ausbildung an die Anforderungen des Mittelstandes;
- Maßnahmen zur Reduzierung von Energiekosten für KMU;
- Anhebung der Umsatzgrenzen für Dokumentations- und Buchführungspflichten auf € 1 Mio. Jahresumsatz bei KMU;
- Befristung von Arbeitsverträgen für KMU auf bis zu 5 Jahre;
- Erhöhung des Schwellenwerts für den Kündigungsschutz auf 25 Mitarbeiter, denn dies bleibt sonst immer eine Bremswirkung für die Kleinen und Mittleren Unternehmen.
Das Wahljahr 2017 bietet also der Politik eine Vielzahl von bürokratieabbauenden Wirkungsmöglichkeiten in ihrem Wahlkampf, um den für die Volkswirtschaft und die Zukunft unseres Landes so wichtigen Mittelstand zu entlasten.