AKTUELLE PRESSEMITTEILUNGEN
Bundesverband Deutscher Mittelstand begrüßt Modernisierung und Internationalisierung des Justizwesens
München, 04.02.2022: Der Bundesverband Deutscher Mittelstand (BM) begrüßt die Ankündigung der Koalitionsparteien, das Justizsystem schneller, effizienter und internationaler zu gestalten. Der Koalitionsvertrag enthält wichtige Akzente im Bereich der Justiz. So soll die Durchführung von Online-Verhandlungen weiter ermöglicht werden; bislang bietet das Gesetz zwar schon einige Gelegenheiten, die praktische Nutzung ist aber noch immer wenig verbreitet. Die Digitalisierung der Justiz kann entscheidend dazu beitragen, dass Kläger schnell zu ihrem Recht kommen. Eine konsequente Förderung der Digitalisierung ist daher ein wichtiges Projekt zur Stärkung der Durchsetzung des Rechts.
Englischsprachige Spezialkammern für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten sollen eingerichtet werden. „Das ist für unsere Mitglieder eine gute Nachricht“, kommentiert BM-Präsident Prof. Dr. Volker Römermann. „Denn viele von ihnen sind international tätig und weichen bei Streitigkeiten zu Schiedsgerichten beispielsweise in der Schweiz oder in Paris aus.“ Ein international qualifiziertes Angebot Deutschlands, derartige Konflikte in einem auch für ausländische Marktteilnehmer akzeptablen Verfahren zu lösen, wird dazu beitragen, den Rechtsstandort Deutschland zu stärken.
(Hier ein Auszug aus dem Koalitionsvertrag (mit Randnummern):
3537 Gerichtsverfahren sollen schneller und effizienter werden: Verhandlungen sollen online durchführbar sein, Beweisaufnahmen audio-visuell dokumentiert und mehr spezialisierte Spruchkörper eingesetzt werden. Kleinforderungen sollen in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren einfacher gerichtlich durchgesetzt werden können.
3542 Wir bauen den kollektiven Rechtsschutz aus. Bestehende Instrumente wie z. B. nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz modernisieren wir und prüfen den Bedarf für weitere. Die EU-Verbandsklagerichtlinie setzen wir anwenderfreundlich und in Fortentwicklung der Musterfeststellungsklage um und eröffnen auch kleinen Unternehmen diese Klagemöglichkeiten. An den bewährten Anforderungen an klageberechtige Verbände halten wir fest. Wir ermöglichen englischsprachige Spezialkammern für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten.)
Der Bundesverband Deutscher Mittelstand (BM) wurde 1994 gegründet. Er ist Teil der Wir Eigentümer-unternehmer-Verbandsgruppe und spricht zusammen mit dieser für ca. 30.000 mittelständische Unter-nehmen, Freiberufler und Selbständige in Deutschland. Präsident des BM ist seit 2021 Prof. Dr. Volker Römermann, CSP. Er ist zudem seit 1996 Rechtsanwalt, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG mit Sitz in Hamburg, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin und Herausgeber und Autor von über 1.000 Büchern und Aufsätzen insbesondere zu Themen aus dem Wirtschaftsrecht.
Bundesverband Deutscher Mittelstand unterstützt den geplanten Ausbau des nationalen und internationalen Insolvenz- und Sanierungswesens
München, 18.01.2022: In den USA hat die Kultur der „zweiten Chance“ (second chance) seit jeher dazu geführt, dass Unternehmer leichter bereit sind, finanzielle Risiken einzugehen. Die Möglichkeit zum erneuten Durchstarten, zum „fresh start“ ist die Grundlage dafür, dass Menschen bereit sind, etwas zu wagen, Geld und Zeit einzusetzen. Es ist vor diesem Hintergrund zu begrüßen, wenn die Koalitionsparteien in ihrem Programm für die nun angebrochene Legislaturperiode die „Kultur der zweiten Chance“ als eines ihrer Ziele definieren.
Besonders ambitioniert ist darüber hinaus die Zielsetzung eines internationalen Schuldenmanagements. Es soll ein kodifiziertes internationales Staateninsolvenzverfahren geben, das sämtliche Gläubiger einbezieht und Erleichterungen für besonders gefährdete Ländergruppen bringt. „Die Koalition hat offenbar verstanden, dass es kein einfaches ´Weiter so` mehr geben kann. Für Staaten, die aus ihrer Schuldenlast – spätestens seit den ungeheuren Kosten der Pandemie – nicht mehr herauskommen, muss eine ehrliche Lösung gefunden werden“, erklärt dazu BM-Präsident Prof. Dr. Volker Römermann. Dazu sei die geordnete Insolvenz ein geeigneter Weg. Da Staaten nicht so strukturiert sind wie Privatunternehmen, müssten allerdings einige Besonderheiten geregelt werden. Insbesondere müssen sich die Befugnisse einer Insolvenzverwaltung in ein demokratisches System einfügen lassen.
(Hier ein Auszug aus dem Koalitionsvertrag (mit Randnummern):
900 Wir werden Gründungen aus allen Lebenslagen und eine Kultur der zweiten Chance unterstützen.
3758 Wir wollen die Schuldner- und Insolvenzberatung ausbauen.
5150 Unser Ziel ist ein neuer internationaler Schuldenmanagementkonsens. Wir unterstützen eine Initiative (5151) für ein kodifiziertes internationales Staateninsolvenzverfahren, das alle Gläubiger miteinbezieht und (5152) Schuldenerleichterungen für besonders gefährdete Ländergruppen umsetzt.)
Der Bundesverband Deutscher Mittelstand (BM) wurde 1994 gegründet. Er ist Teil der Wir Eigentümerunternehmer-Verbandsgruppe und spricht zusammen mit dieser für ca. 30.000 mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Selbständige in Deutschland. Präsident des BM ist seit 2021 Prof. Dr. Volker Römermann, CSP. Er ist zudem seit 1996 Rechtsanwalt, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG mit Sitz in Hamburg, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin und Herausgeber und Autor von über 1.000 Büchern und Aufsätzen insbesondere zu Themen aus dem Wirtschaftsrecht.
Bundesverband Deutscher Mittelstand begrüßt größere Transparenz bei der Gesetzgebung
München, 13.01.2022: Seit Jahrzehnten wird auch in Deutschland über den Einfluss von Lobbyisten und Interessenvertretern auf die Gesetzgebung diskutiert. Eine umfassende Lösung wurde dabei nach wie vor nicht gefunden, was auch die Konsequenz nach sich zieht, dass Deutschland bei den länderübergreifenden Studien von Transparency International nicht auf den ersten Plätzen anzutreffen ist.
Die Koalitionsparteien haben sich vorgenommen, dieses Thema in der nun begonnenen Legislaturperiode beherzt anzugehen. Einflüsse bei der Vorbereitung und Erstellung von Gesetzentwürfen müssten offengelegt werden. „Der entscheidende Aspekt ist die Transparenz“, betont BM-Präsident Prof. Dr. Volker Römermann. Es könne nämlich gute Gründe dafür geben, dass sich der Gesetzgeber des Sachverstandes etwa von Berufsvereinigungen bediene. Solange sich das unter den wachsamen Augen der Öffentlichkeit abspiele, sei dagegen gar nichts einzuwenden, denn solche Verbände würden oft über unschätzbares Know-how und Erfahrungswissen verfügen. Problematisch seien aber die bewusst im Dunkeln gehaltenen Informationskanäle und Beziehungsgeflechte.
(Hier ein Auszug aus dem Koalitionsvertrag (mit Randnummern):
198 Wir wollen die Qualität der Gesetzgebung verbessern.
205 Wir werden ein digitales Gesetzgebungsportal schaffen, über das einsehbar ist, in welcher Phase sich Vorhaben befinden. Dort werden wir öffentliche Kommentierungsmöglichkeiten erproben. Gesetzentwürfen der Bundesregierung wird künftig eine Synopse beigefügt, die die aktuelle Rechtslage den geplanten Änderungen gegenüberstellt.
223 Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse (224) Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von (225) Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck). 225 Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten.)
Der Bundesverband Deutscher Mittelstand (BM) wurde 1994 gegründet. Er ist Teil der Wir Eigentümerunternehmer-Verbandsgruppe und spricht zusammen mit dieser für ca. 30.000 mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Selbständige in Deutschland. Präsident des BM ist seit 2021 Prof. Dr. Volker Römermann, CSP. Er ist zudem seit 1996 Rechtsanwalt, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG mit Sitz in Hamburg, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin und Herausgeber und Autor von über 1.000 Büchern und Aufsätzen insbesondere zu Themen aus dem Wirtschaftsrecht.
Bundesverband Deutscher Mittelstand fordert Umkehr in deutscher Rußland-Politik / Sanktionen kontraproduktiv und schaden dem Mittelstand
München, 21.12.2021: Ihre erste Reise führte die neue Verteidigungsministerin Christine Lambrecht nach Litauen. Dort erklärte sie ausweislich Presseberichten, „Putin ins Visier“ nehmen zu wollen. Die Entsendung deutscher Truppen in die Ukraine schloss sie nicht mehr aus.
Der Bundesverband Deutscher Mittelstand (BM) weist darauf hin, dass die deutsche Sanktions-Politik der letzten Jahre gegen Rußland keinen Schritt nach vorne bewirkt hat. „Geschadet haben diese Sanktionen vor allem dem deutschen Mittelstand“, meint BM-Präsident Prof. Dr. Volker Römermann. Der Ukraine-Konflikt sei aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwunden, halte aber an und werde etwa in Donezk unverändert mit militärischen Mitteln ausgetragen. Die deutsche Außenpolitik hat sich hier als wirkungslos, ja sogar schädlich erwiesen. Statt nun noch eine Verschärfung des Konflikts durch das Eingreifen deutscher Truppen in den Raum zu stellen, ist dringend eine Umkehr geboten.
„Es ist doch illusorisch, anzunehmen, dass Rußland aus Furcht vor deutschen Sanktionen Zugeständnisse macht“, erklärt Römermann. „Im Gegenteil, innenpolitisch hat Putins harter Kurs seine Stellung vermutlich sogar noch gefestigt. Der Versuch des Westens, seine Einflusssphäre entgegen dem Zwei-plus-Vier-Vertrag nach Osten zu verschieben, war von vorneherein zum Scheitern verurteilt und sollte aufgegeben werden. Dass die neue Bundesregierung den Kurs nun noch zu verschärfen scheint, ist nicht nachvollziehbar“.
Der BM ist überzeugt, dass den globalen Herausforderungen nur durch eine stärkere internationale Zusammenarbeit begegnet werden kann, aber nicht durch eine Vertiefung von Gräben, indem eine deutsche Verteidigungsministerin Rußland gegenüber Drohungen ausstößt.
Der Bundesverband Deutscher Mittelstand (BM) wurde 1994 gegründet. Er ist Teil der Wir Eigentümerunternehmer-Verbandsgruppe und spricht zusammen mit dieser für ca. 30.000 mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Selbständige in Deutschland. Präsident des BM ist seit 2021 Prof. Dr. Volker Römermann, CSP. Er ist zudem seit 1996 Rechtsanwalt, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG mit Sitz in Hamburg, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin und Herausgeber und Autor von über 1.000 Büchern und Aufsätzen insbesondere zu Themen aus dem Wirtschaftsrecht.
Bundesverband Deutscher Mittelstand wendet sich gegen Kriminalisierung bloßer Steuergestaltung
München, 16.12.2021: Die Koalitionsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag nicht nur der Bekämpfung der Steuerhinterziehung verschrieben, sondern auch derjenigen der Steuergestaltung. Während der Kampf gegen Steuerhinterziehung seit jeher geführt wird und im Grunde eine Selbstverständlichkeit darstellt – das geltende Steuerrecht muss durchgesetzt werden -, ist die Erstreckung auf Steuergestaltung neu. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit und der Fairness, so heißt es im Koalitionsvertrag, aggressive Steuergestaltungen mit größtmöglicher Konsequenz zu verfolgen und zu unterbinden.
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Mittelstand Prof. Dr. Volker Römermann erklärt dazu: „Die Ankündigung, bloße Steuergestaltung zu verfolgen und zu unterbinden, verwischt die Grenze zwischen legaler und illegaler Gestaltung und bringt das Risiko der Kriminalisierung ganz normaler und unbedenklicher Vorgänge“. Dass Unternehmen darum bemüht seien, Gestaltungen zu wählen, die zu einer möglichst geringen Steuerlast führten, sei eine bare Selbstverständlichkeit. Oft schaffe der Staat sogar bewusst Anreize für bestimmte Gestaltungen, bei denen dann weniger Steuern anfielen. Das habe mit krimineller Hinterziehung überhaupt nichts zu tun. Wer beides gleichsetze, hebe auf lange Sicht die Unterscheidung zwischen legal und illegal bei Gestaltungen auf und bewirke völlig unangemessene Konsequenzen bei Unternehmen.
(Hier der Auszug aus dem Wortlaut des Koalitionsvertrages (mit Randnummern):
5640 Bekämpfung Steuerhinterziehung und Steuergestaltung
5641 Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Fairness, Steuerhinterziehung und aggressive Steuergestaltungen mit größtmöglicher Konsequenz zu verfolgen und zu unterbinden. Deutschland wird beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressiver Steuervermeidung eine Vorreiterrolle einnehmen.)
Der Bundesverband Deutscher Mittelstand (BM) wurde 1994 gegründet. Er ist Teil der Wir Eigentümerunternehmer-Verbandsgruppe und spricht zusammen mit dieser für ca. 30.000 mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Selbständige in Deutschland. Präsident des BM ist seit 2021 Prof. Dr. Volker Römermann, CSP. Er ist zudem seit 1996 Rechtsanwalt, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG mit Sitz in Hamburg, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin und Herausgeber und Autor von über 1.000 Büchern und Aufsätzen insbesondere zu Themen aus dem Wirtschaftsrecht.
Bundesverband Deutscher Mittelstand fordert politisch unabhängige Justiz
Der politische Einfluss auf die Besetzung oberster Richterstellen ist zu beenden und reine Expertengremien sollen eingerichtet werden.
München, Hannover, 12.11.2021: Die Pandemie war und ist die Phase größter Herausforderungen an die Verwirklichung der Grundrechte seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Grundrechte bilden den Kern der Verfassung. Die Verfassung ist die Grundlage für freiheitliches Leben und Arbeiten. Mittelständische Unternehmen prägen die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. Nur durch ihr Engagement ist der Lebensstandard zu halten und fortzuentwickeln, den die hiesige Bevölkerung genießt. Engagement setzt Freiheit voraus. Unternehmen entstehen und gedeihen in einem freiheitlichen Klima. Werden ihre Freiheiten beschnitten, dann brechen den Unternehmen die Lebensgrundlagen weg.
Die Garantie der Freiheit, solange nicht zwingende Gründe des Allgemeinwohls eine Einschränkung erfordern, ist vor diesem Hintergrund eine der wichtigsten Werte für Unternehmen wie auch für die Demokratie insgesamt. Viele Menschen haben sich seit März 2020 Fragen zu den zahlreichen, beständig wechselnden, oft verschärften Verboten gestellt, die auch den Mittelstand hart getroffen haben – so etwa durch Betriebsschließungen, Quarantäne oder Homeoffice. Oft wurde das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen, die Grenzen möglicher Verbote abzustecken.
Das BVerfG hat in der gesamten Zeit der Pandemie keine einzige Entscheidung gefällt, welche die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit klarer abgesteckt und damit verteidigt hätte. Einige Verfassungsbeschwerden wurden abgewiesen, andere vertagt. Im Ergebnis wurde nicht entschieden. In seiner bislang größten Bewährungsprobe hat das BVerfG eine Fehlanzeige bewirkt.
Oft wurde die Vermutung geäußert, dass der Einfluss insbesondere von Seiten der Bundesregierung auf die Besetzung der Richterstellen, allen voran die des Präsidenten des BVerfG, hierfür maßgeblich gewesen sei. Dem BM steht es nicht zu, zu entscheiden, ob diese Vermutung zutrifft. „Sorge ist aber sicher angebracht, wenn die zu kontrollierenden Spitzenpolitiker ihre Kontrolleure im BVerfG selbst aussuchen“, erklärt dazu BM-Präsident Prof. Dr. Volker Römermann.
Der BM fordert vor diesem Hintergrund, den politischen Einfluss auf die Besetzung oberster Richterstellen zu beenden und reine Expertengremien einzurichten. Nur so kann unsachgemäßen Erwägungen der Richter und einer Behinderung der Justizgewährung strukturell effektiv entgegengewirkt werden.
Kontakt für Rückfragen: Herr Stigler, Tel.: 089/57007-234
Bundesverband Deutscher Mittelstand e.V. – BM
– Wir Eigentümerunternehmer –
Präsident Prof. Dr. Volker Römermann, CSP