Bundesverband Deutscher Mittelstand wendet sich gegen Kriminalisierung bloßer Steuergestaltung
Die Koalitionsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag nicht nur der Bekämpfung der Steuerhinterziehung verschrieben, sondern auch derjenigen der Steuergestaltung. Während der Kampf gegen Steuerhinterziehung seit jeher geführt wird und im Grunde eine Selbstverständlichkeit darstellt – das geltende Steuerrecht muss durchgesetzt werden -, ist die Erstreckung auf Steuergestaltung neu. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit und der Fairness, so heißt es im Koalitionsvertrag, aggressive Steuergestaltungen mit größtmöglicher Konsequenz zu verfolgen und zu unterbinden.
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Mittelstand e.V. – Wir Eigentümerunternehmer Prof. Dr. Volker Römermann erklärt dazu: „Die Ankündigung, bloße Steuergestaltung zu verfolgen und zu unterbinden, verwischt die Grenze zwischen legaler und illegaler Gestaltung und bringt das Risiko der Kriminalisierung ganz normaler und unbedenklicher Vorgänge“. Dass Unternehmen darum bemüht seien, Gestaltungen zu wählen, die zu einer möglichst geringen Steuerlast führten, sei eine bare Selbstverständlichkeit.
Oft schaffe der Staat sogar bewusst Anreize für bestimmte Gestaltungen, bei denen dann weniger Steuern anfielen. Das habe mit krimineller Hinterziehung überhaupt nichts zu tun.
Wer beides gleichsetze, hebe auf lange Sicht die Unterscheidung zwischen legal und illegal bei Gestaltungen auf und bewirke völlig unangemessene Konsequenzen bei Unternehmen.
(Hier der Auszug aus dem Wortlaut des Koalitionsvertrages (mit Randnummern):
5640 Bekämpfung Steuerhinterziehung und Steuergestaltung
5641 Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Fairness, Steuerhinterziehung und aggressive Steuergestaltungen mit größtmöglicher Konsequenz zu verfolgen und zu unterbinden. Deutschland wird beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressiver Steuervermeidung eine Vorreiterrolle einnehmen.)