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Sofortmaßnahmen für den Mittelstand in der Corona-Krise

Die Ereignisse überschlagen sich. Viele mittelständische Unternehmen können gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt für ihre Kunden da sein. Das hat existenzbedrohende Auswirkungen. Umsätze brechen weg. Kosten fallen weiter an. Für viele Mitarbeiter gibt es nichts mehr zu tun, die Löhne müssen dennoch weiter bezahlt werden. Wir begrüßen ausdrücklich das Engagement und die Unterstützung der Bundesregierung.

Gemeinsam mit unseren Partnerverbänden der Verbandsgruppe Wir Eigentümerunternehmer und dem Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft schlagen wir vor:

Liquidität
Der geplante Liquiditätsfond für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen ist ein wichtiger Schritt nach vorne. Für die Betroffenen ist schnelle und unbürokratische Hilfe unerlässlich. Darüber hinaus benötigen auch größere Unternehmen unbürokratische Unterstützung. Dafür gibt es zahlreiche gute Möglichkeiten. Das durch die Krankenkassen übernommene Krankengeld sollte bereits ab dem ersten Tag, spätestens nach der ersten Woche gezahlt werden. Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge könnte abgeschafft werden. Sanktionen für Unternehmen, die Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen können, sollten vorerst ausgesetzt werden. Die bessere Bereitstellung von Krediten über die KfW und die Bürgschaftsbanken sowie die Stundung von Steuern begrüßen wir. Das ist sehr hilfreich.

Kurzarbeitergeld – auch Geringverdiener und Minijobber versorgen
Kurzarbeitergeld wird auf Grundlage entrichteter Beiträge an die Arbeitslosenversicherung an Leistungsberechtigte ausgezahlt. Wir begrüßen, dass mit dem vereinfachten Zugang vielen Unternehmen und ihren Mitarbeitern geholfen wird. Sinnvoll ist auch der verbesserte Zugang zur Grundsicherung. Denn damit erhalten auch Minijobber (die keinen Anspruch auf Kurzarbeitsgeld haben) und Geringverdiener Unterstützung.
Einige Branchen haben ein Problem mit hohen Krankenständen. Hilfreich wäre es die Geringfügigkeitsgrenze für einen beschränkten Zeitraum von 450 auf 900 Euro anzuheben, um Mitarbeiter länger einsetzen zu können.

Entschädigungsregeln im Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Alle Unternehmen, die auf Grundlage des Infektionsschutzes geschlossen werden, sollten entschädigt werden. Ob das bereits auf Grund der existierenden Rechtslage gewährleistet ist, ist strittig. Darum sollte die Bundesregierung die einschlägige Bestimmung eindeutig formulieren, damit die betroffenen Unternehmen umgehend darauf zurückgreifen können.

Quarantäne / Ausgangssperren / Unternehmensschließungen
Wir begrüßen, dass Bundesregierung, Länder und Kommunen bei den Ausgangssperren- und Quarantänemaßnahmen auf Sicht fahren. Die Regelungen sollten auch weiterhin zeitlich begrenzt und immer an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Sobald es möglich ist, müssen Schließungsverfügungen für Branchen und Unternehmen aufgehoben werden. Es sollte auch regelmäßig geprüft werden, ob Wiederöffnungen unter Auflagen möglich sind.

Fotonachweis Titelbild OP: Carolina K. Smith MD/Fotolia.de

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