Vorschläge der Gaskommission: ideenlose Geldverteilung
Bundesverband Deutscher Mittelstand kritisiert Vorschläge der Expertenkommission Gas und Wärme.
„Sicher durch den Winter“ (ohne Fragezeichen) lautet der mutige Titel eines 13-seitigen Zwischenberichts“, den die von der Bundesregierung am 23.9.2022 eingesetzte sog. „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ am 10.10.2022 vorgelegt hat. Die Kommission besteht aus 3 Vorsitzenden, 18 Mitgliedern und 3 politischen Beratern aus den Parteien der Ampel-Koalition.
„Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet“, heißt es in dem Text. Später in unübersehbarem Gegensatz dazu: „Es ist unbedingt erforderlich, alles zu unternehmen, um sicher durch den kommenden Winter zu kommen“. Der Titel des Berichts bietet aus dieser Forderung einen Ausschnitt, der wie eine Tatsache wirkt. Das bietet für einen flüchtigen Betrachter ein verzerrendes Bild von der Wirklichkeit. Die Kommission macht sich die Auffassung der BNetzA zu eigen, dass mindestens 20 Prozent Energie eingespart werden müssen. Vor wenigen Tagen hatte das BMWK erklärt, nicht zu wissen, wem das in Deutschland gespeicherte Gas zusteht. Damit fehlt eine gesicherte Grundlage für Aussagen zu der erforderlichen Einsparmenge und Aussagen, die etwa 20 Prozent nennen, haben eher spekulativen Charakter.

BM-Präsident Prof. Dr. Volker Römermann
Ziele der Kommission sind: Bewahrung Betroffener vor „finanzieller Überforderung“, Förderung des „gesellschaftlichen Zusammenhalts“, „Transformation“ zur Klimaneutralität. „Experten“, das klingt nach sachorientierten Fachleuten. Sie propagieren hier indes politische Ziele. Paradoxerweise auch: Dämpfung der Inflation. Zumindest das zuletzt genannte Ziel wird sich nicht erreichen lassen, wenn auf Kredit weiter Geld vom Staat verteilt wird.
Die Vorschläge der Kommission erschöpfen sich in einer Verteilung staatlicher Mittel: Der Staat übernimmt, beginnend mit Dezember, weite Teile der Energiekosten. Im Dezember als Abschlag, der nicht an den Staat zurückgezahlt wird, falls der Begünstigte weniger verbraucht. Damit lässt sich Geld verdienen. Auch bei Unternehmen, die subventioniertes Gas weiterverkaufen dürfen. Heizkostenzuschüsse ab Januar 2023 für „mindestens“ 2 Mio. Menschen zusätzlich. Für Unternehmen in „Härtefällen“ Liquiditätshilfen, Bürgschaften, Zuschüsse, Kredite. Da die Einkaufspreise der Händler nicht beeinflusst werden (können), werden Anreize dafür gesetzt, dass Verkäufer auf dem Weltmarkt die Preise nahezu beliebig erhöhen, da Endverbrauchern für 70 (Unternehmen) oder gar 80 Prozent des Verbrauchs das Preisrisiko abgenommen wird. Staatliche Preisfestsetzungen sind seit der Antike bekannt und haben stets zu Preisanstieg und galoppierender Inflation beigetragen. Typischerweise wurden derartige Festlegungen in der Geschichte rasch wieder aufgegeben.
Ein Hauptproblem der Vorschläge besteht darin, dass sie rechtlich gar nicht umsetzbar sind, weil sie gegen geltendes Beihilferecht verstoßen, das von Deutschland allein nicht aufgehoben werden kann. Im Papier heißt es: „Die Expertinnen-Kommission ist sich bewusst, dass sie sich ? teilweise außerhalb ? des aktuellen ? Krisenrahmens für staatliche Beihilfen ? bewegt. Die derzeitigen beihilferechtlichen Vorgaben werden aber der Dimension der Herausforderung nicht gerecht.“ Na gut, Beihilferecht, das nicht passt, womöglich noch an früheren Marktwirtschafts-Idealen ausgerichtet war, braucht man natürlich nicht weiter zu beachten. „Der Staat sollte die Regelungen so ausgestalten, dass rechtliche Risiken insbesondere im Bereich der beihilferechtlichen Prüfungen nicht entstehen“. Das ist in der Praxis ohne Zustimmung der EU überhaupt nicht realisierbar.
BM-Präsident Volker Römermann fasst die Kritik zusammen: „Der deutsche Mittelstand braucht jetzt keine scheinbar einfachen Lösungen, bei denen nur Geld unter das Volk gestreut und mit massiven staatlichen Eingriffen in das marktwirtschaftliche System operiert wird. Das ist phantasielos und systemwidrig. Die vorgesehenen Neuschulden von 200 Milliarden Euro werden wie ein Tropfen auf dem heißen Stein verpuffen, ohne dass irgendetwas Strukturelles bewirkt worden wäre.“
Der Bundesverband Deutscher Mittelstand (BM) wurde 1994 gegründet. Er ist Teil der Wir Eigentümerunternehmer-Verbandsgruppe und spricht zusammen mit dieser für ca. 30.000 mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Selbständige in Deutschland. Präsident des BM ist seit 2021 Prof. Dr. Volker Römermann, CSP. Er ist zudem seit 1996 Rechtsanwalt, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG mit Sitz in Hamburg, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin und Herausgeber und Autor von über 1.000 Büchern und Aufsätzen insbesondere zu Themen aus dem Wirtschaftsrecht.